Alle Artikel
Recht

Ihre Rechte nach dem Unfall: Freie Gutachterwahl, Werkstattwahl, Anwalt & mehr

Sieben klare Rechte, die jeder unverschuldet Geschädigte kennen sollte – und wie Versicherungen sie im Alltag systematisch verwässern.

Kfz-Sachverstand Nord 14. Oktober 2025 10 Min. Lesezeit

Warum die Rechte so wichtig sind – und so unbekannt

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, ist nach § 249 BGB so zu stellen, als hätte der Unfall nie stattgefunden. Aus diesem einen Satz leiten sich sieben handfeste Rechte ab. Sie stehen jedem Geschädigten zu – unabhängig von Marke, Alter oder Wert des Fahrzeugs.

In der Praxis werden diese Rechte regelmäßig unterlaufen: durch scheinbar hilfsbereite Anrufe der gegnerischen Versicherung, durch „Partnerwerkstätten“, durch Prüfberichte statt Gutachten. Wer die Rechte kennt, verhindert das.

Recht 1: Freie Gutachterwahl

Sie – und nur Sie – bestimmen, wer den Schaden begutachtet. Kein „Wir schicken Ihnen jemanden vorbei“. Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage jeder sauberen Regulierung.

Recht 2: Freie Werkstattwahl

Sie dürfen die Werkstatt frei wählen. Auch die teurere Markenwerkstatt, wenn Ihr Fahrzeug jünger als drei Jahre ist oder scheckheftgepflegt in einer Vertragswerkstatt betreut wurde („Vertragswerkstattprivileg“).

Recht 3: Mietwagen oder Nutzungsausfall

Solange Ihr Auto nicht fahrbereit ist oder in Reparatur ist, dürfen Sie einen klassengleichen (bzw. eine Klasse niedrigeren) Mietwagen fahren – oder alternativ Nutzungsausfall abrechnen. Beides zahlt die Gegenseite.

Recht 4: Merkantile Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallwagen weniger wert. Diese Wertminderung ist ein reiner Vermögensschaden und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten ausgezahlt. Höhe: fahrzeug- und schadenabhängig, häufig 500–3.000 Euro.

Recht 5: Schmerzensgeld

Auch bei scheinbar kleinen Verletzungen (HWS-Distorsion, Prellungen) besteht Anspruch auf Schmerzensgeld. Grundlage ist die medizinische Dokumentation – gehen Sie also im Zweifel zum Arzt und lassen Sie sich alles attestieren.

Recht 6: Anwalt auf Kosten der Gegenseite

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kostet Sie im Haftpflichtfall nichts – seine Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Er sorgt dafür, dass alle Nebenforderungen richtig geltend gemacht werden und keine ungerechtfertigten Kürzungen im Regulierungsschreiben stehen bleiben.

Recht 7: Auslagenpauschale und Nebenkosten

Telefonate, Porto, Fahrten – dafür gibt es die Auslagenpauschale (aktuell meist 25–30 Euro). Dazu kommen konkret nachweisbare Nebenkosten wie Abschleppung, Standgebühren, Taxi zum Ersatzteillieferanten. Bitte alle Belege sammeln.

Die drei häufigsten Tricks der Versicherer – und wie Sie sie erkennen

Erstens: Der Anruf „Wir kümmern uns um alles“ – das bedeutet meist: Prüfbericht statt Gutachten, Partnerwerkstatt statt freier Wahl. Zweitens: „Wertminderung fällt bei diesem Alter nicht an.“ Häufig falsch – im Zweifel Gutachter fragen. Drittens: „Der Nutzungsausfall wird nur für 5 Tage anerkannt.“ Ausschlaggebend ist das Gutachten, nicht die Versicherung.

Häufige Fragen

FAQ zum Thema

Muss ich mit dem gegnerischen Regulierer sprechen?
Nein. Sie können jede Kommunikation an Ihren Anwalt oder Sachverständigen delegieren.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Nach etwa vier bis sechs Wochen ohne Reaktion sollte ein Fachanwalt eine Regulierungsfrist setzen. Danach kommen Verzugszinsen und Klage in Betracht.
Verfasst von
Kfz-Sachverstand Nord

Zertifizierte Kfz-Sachverständige mit Fokus auf Haftpflichtschäden in Hamburg & Umland.

24 h erreichbar
Unabhängige Sachverständige2.000+ Gutachten0 € für Geschädigte

Nach dem Unfall unsicher?Ein Anruf reicht.

Anrufen WhatsApp