Warum die Rechte so wichtig sind – und so unbekannt
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, ist nach § 249 BGB so zu stellen, als hätte der Unfall nie stattgefunden. Aus diesem einen Satz leiten sich sieben handfeste Rechte ab. Sie stehen jedem Geschädigten zu – unabhängig von Marke, Alter oder Wert des Fahrzeugs.
In der Praxis werden diese Rechte regelmäßig unterlaufen: durch scheinbar hilfsbereite Anrufe der gegnerischen Versicherung, durch „Partnerwerkstätten“, durch Prüfberichte statt Gutachten. Wer die Rechte kennt, verhindert das.
Recht 1: Freie Gutachterwahl
Sie – und nur Sie – bestimmen, wer den Schaden begutachtet. Kein „Wir schicken Ihnen jemanden vorbei“. Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage jeder sauberen Regulierung.
Recht 2: Freie Werkstattwahl
Sie dürfen die Werkstatt frei wählen. Auch die teurere Markenwerkstatt, wenn Ihr Fahrzeug jünger als drei Jahre ist oder scheckheftgepflegt in einer Vertragswerkstatt betreut wurde („Vertragswerkstattprivileg“).
Recht 3: Mietwagen oder Nutzungsausfall
Solange Ihr Auto nicht fahrbereit ist oder in Reparatur ist, dürfen Sie einen klassengleichen (bzw. eine Klasse niedrigeren) Mietwagen fahren – oder alternativ Nutzungsausfall abrechnen. Beides zahlt die Gegenseite.
Recht 4: Merkantile Wertminderung
Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallwagen weniger wert. Diese Wertminderung ist ein reiner Vermögensschaden und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten ausgezahlt. Höhe: fahrzeug- und schadenabhängig, häufig 500–3.000 Euro.
Recht 5: Schmerzensgeld
Auch bei scheinbar kleinen Verletzungen (HWS-Distorsion, Prellungen) besteht Anspruch auf Schmerzensgeld. Grundlage ist die medizinische Dokumentation – gehen Sie also im Zweifel zum Arzt und lassen Sie sich alles attestieren.
Recht 6: Anwalt auf Kosten der Gegenseite
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kostet Sie im Haftpflichtfall nichts – seine Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Er sorgt dafür, dass alle Nebenforderungen richtig geltend gemacht werden und keine ungerechtfertigten Kürzungen im Regulierungsschreiben stehen bleiben.
Recht 7: Auslagenpauschale und Nebenkosten
Telefonate, Porto, Fahrten – dafür gibt es die Auslagenpauschale (aktuell meist 25–30 Euro). Dazu kommen konkret nachweisbare Nebenkosten wie Abschleppung, Standgebühren, Taxi zum Ersatzteillieferanten. Bitte alle Belege sammeln.
Die drei häufigsten Tricks der Versicherer – und wie Sie sie erkennen
Erstens: Der Anruf „Wir kümmern uns um alles“ – das bedeutet meist: Prüfbericht statt Gutachten, Partnerwerkstatt statt freier Wahl. Zweitens: „Wertminderung fällt bei diesem Alter nicht an.“ Häufig falsch – im Zweifel Gutachter fragen. Drittens: „Der Nutzungsausfall wird nur für 5 Tage anerkannt.“ Ausschlaggebend ist das Gutachten, nicht die Versicherung.
FAQ zum Thema
- Muss ich mit dem gegnerischen Regulierer sprechen?
- Nein. Sie können jede Kommunikation an Ihren Anwalt oder Sachverständigen delegieren.
- Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
- Nach etwa vier bis sechs Wochen ohne Reaktion sollte ein Fachanwalt eine Regulierungsfrist setzen. Danach kommen Verzugszinsen und Klage in Betracht.
Zertifizierte Kfz-Sachverständige mit Fokus auf Haftpflichtschäden in Hamburg & Umland.
