Zwei Wege, ein Anspruch
Weil der Unfall Sie am Fahren hindert, entsteht ein sogenannter Nutzungsausfall. Sie dürfen wählen: konkret abrechnen (Mietwagen) oder pauschal (Nutzungsausfallentschädigung). Beides basiert auf der Idee, dass Sie ohne Unfall mobil gewesen wären – und diese Mobilität hat einen Wert.
Variante A: Der Mietwagen
Sie mieten einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur (oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffung). Die Rechnung geht an die gegnerische Versicherung. Wichtig: Wagenklasse in der Regel eine Stufe unter dem eigenen (klassiktypisch); Sonderausstattung wird selten übernommen. Der Wagen sollte klassenkonform und marktgerecht sein.
Fallstrick: Versicherungen bieten Sondertarife („Unfallersatztarife“) an und kürzen später normale Tarife auf diese Sätze zurück. Sauberer Weg: entweder direkt beim Sondertarif der Versicherung mieten (mit Vorbehalt) oder einen Anbieter zum Normaltarif nehmen und Anwalt einbinden.
Variante B: Der Nutzungsausfall
Sie verzichten auf einen Mietwagen (weil Sie ein Zweitfahrzeug haben, im Urlaub sind, im Homeoffice etc.) und bekommen stattdessen eine Tagesentschädigung – je nach Fahrzeuggruppe zwischen ca. 23 € und 175 € pro Tag. Die Klassifizierung übernimmt der Sachverständige.
Beispiel: Ein Golf VIII liegt oft in der Gruppe E (rund 65 €/Tag). Bei 14 Tagen Ausfall ergibt das 910 €. Ein Passat oder BMW 3er landet in Gruppe G (79 €), ein E-Klasse-Modell in H (91 €), ein Porsche 911 in K und darüber.
Wann lohnt sich welche Variante?
Mietwagen: wenn Sie das Fahrzeug wirklich täglich brauchen (Pendler, Außendienst, Familie ohne Zweitwagen). Nutzungsausfall: wenn Sie die Zeit auch ohne Ersatzfahrzeug überbrücken können. Häufig ist Nutzungsausfall wirtschaftlich attraktiver, weil er ohne konkrete Kosten voll ausgezahlt wird.
Wie lange darf ich abrechnen?
Grundlage ist die Reparaturdauer aus dem Gutachten – plus angemessene Vorlauf- und Wartezeiten (Ersatzteilbeschaffung, Werkstattauslastung). Bei Totalschaden zählt die Wiederbeschaffungsdauer (Standard: 14 Tage, individuell auch länger).
Wichtig: Sie müssen Ihren Wagen so schnell wie möglich reparieren oder ersetzen lassen. Wer wochenlang wartet, ohne dies zu dokumentieren, riskiert Kürzungen wegen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.
Was beim Totalschaden gilt
Auch beim Totalschaden haben Sie 14 Tage (in der Regel) Anspruch auf Nutzungsausfall oder einen Mietwagen, während Sie das Ersatzfahrzeug beschaffen. Bei aufwendiger Beschaffung (Sondermodelle, Elektroautos mit Lieferzeit) sind längere Zeiträume argumentierbar – gehört ins Gutachten.
Zusammengefasst
Nur wer weiß, was ihm zusteht, kann es einfordern. Ein sauberes Gutachten weist Reparaturdauer und Fahrzeuggruppe aus. Ein guter Anwalt sorgt dafür, dass Mietwagen- oder Nutzungsausfalltage nicht willkürlich gestrichen werden. Und Sie entscheiden am Ende, welche Variante besser zu Ihrem Alltag passt.
FAQ zum Thema
- Kann ich Mietwagen und Nutzungsausfall parallel abrechnen?
- Nein. Entweder – oder. Für Tage ohne Mietwagen können Sie Nutzungsausfall verlangen.
- Wer legt die Nutzungsausfallgruppe fest?
- Der Sachverständige im Gutachten anhand anerkannter Tabellen (Sanden/Danner/Küppersbusch).
Zertifizierte Kfz-Sachverständige mit Fokus auf Haftpflichtschäden in Hamburg & Umland.
